
Wohnberechtigung
Für die Vermittlung einer Sozialwohnung benötigen Sie eine gültige Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS). Voraussetzung für den Erhalt eines WBS im 1. Förderweg ist das Einhalten einer Einkommensgrenze nach § 25 II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG).
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