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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Freiburger Stadtbau GmbH (FSB)  ist bemüht, ihre Internetseiten in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behinderten­gleich­stellungs­gesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten https://www.freiburger­-stadtbau.dehttps://www.wohnen­in­freiburg.de und https://www.parken­-in-­freiburg.de.

 

1. STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Aspekte bislang nur teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
  • Kontraste fallen teilweise zu gering aus
  • Die Tastatursteuerung ist noch nicht vollständig umgesetzt
  • Alternativtexte für Bedienelemente nur teilweise vorhanden

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

 

3. ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde 2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 21. September 2023 überprüft.

 

4. RÜCKMELDUNG UND KONTAKTANGABEN

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Freiburger Stadtbau GmbH
Pressestelle
Am Karlsplatz 2 
79098 Freiburg i.Br. 
Tel: 0761 / 2105-0
presse(at)fsb-fr(dot)de 
 

5. DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGGbeschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Freiburger Stadtbau GmbH nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl(dot)de

Die Kontaktdaten für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Mieterbüros


Mieterbüro Haslach
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