Die Stadt Freiburg und ihr kommunales Wohnungsbauunternehmen, Freiburger Stadtbau GmbH (FSB), haben heute ihren Maßnahmenkatalog Barrierefreies Bauen vorgestellt. Er definiert verbindliche Standards für den Wohnungsneubau der FSB. Diese werden bei allen künftigen Planungen umgesetzt.
Das Land Baden-Württemberg regelt in § 35 der Landesbauordnung (LBO) Mindeststandards, wenn es um barrierefreien Wohnraum geht. Der nun vorgestellte Katalog geht deutlich über dieses Mindestmaß hinaus. Er umfasst konkret 69 Einzelmaßnahmen, die es den Mieter_innen der FSB ermöglichen, ein langes und selbstbestimmtes Leben in ihrer Wohnung zu führen.
„Die Verhältnisse müssen sich an die Situation der Menschen anpassen und nicht umgekehrt“, sagt Ulrich von Kirchbach, Erster Bürgermeister der Stadt Freiburg. „Seit vielen Jahren wird in den Neubauten der Freiburger Stadtbau barrierefreier Wohnraum nach LBO und weitergehend errichtet. Das wissen vor allem bewegungseingeschränkte Menschen zu schätzen.“
Der Maßnahmenkatalog Barrierefreies Bauen liefert eine praxisorientierte Lösung für alle Menschen mit einem Bedarf an inklusivem Wohnraum, wie bereits im zukunftsorientierten Konzept „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ verankert. Er ist das erfolgreiche Ergebnis einer engen Abstimmung der Freiburger Stadtbau mit der kommunalen Behindertenbeauftragten, den Vertreter_innen des Beirates für Menschen mit Behinderung und der Koordinationsstelle Inklusion im Dezernat III der Stadt Freiburg. Er spiegelt somit die Wünsche und konkreten Bedürfnisse der Wohnungsnutzer_innen wider.
„Wir bauen natürlich weiter konsequent nach § 35 LBO“, sagt Dr. Magdalena Szablewska, Technische Geschäftsführerin der Freiburger Stadtbau. „Der Maßnahmenkatalog geht aber noch einen ganzen Schritt weiter.“ Denn während § 35 LBO nur vorsieht, in einem Haus mit drei oder mehr Wohneinheiten lediglich eine Etage barrierefrei zugänglich zu machen, wendet die Freiburger Stadtbau ihren Katalog konsequent auf alle Wohnungen an.
„Wir wissen um unsere soziale und integrative Verantwortung. Dieser Maßnahmenkatalog ist ein wichtiges Werkzeug, um unsere hohen Ansprüche und die Bedürfnisse unserer Mieter_innen in Einklang zu bringen“, ergänzt Ralf Klausmann, Kaufmännischer Geschäftsführer.
Der Maßnahmenkatalog berücksichtigt diese Bedürfnisse unter nutzungsorientierter, sozialpolitischer, ökonomischer und rechtlicher Sicht, um unter Einbezug der individuellen Erfahrungen und Bedarfe die besten Effekte zu erreichen. Er ist ein gelungenes Beispiel, wie mehr Inklusion unter Einbeziehung der Menschen ermöglicht wird.